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Ehrenamtlich im DRK Katastrophenschutz

WIR suchen Menschen wie Dich

Katastrophen kündigen sich nicht an!

Kommt es zu großen Unglücken oder Katastrophen durch Naturereignisse, menschliches oder technisches Versagen, ist schnelle Hilfe wichtig. Die Katastrophenschutzeinheiten des DRK sind zusammen mit denen anderer Hilfsorganisationen darauf vorbereitet. Fachbereiche, wie der Sanitätsdienst, der Betreuungsdienst inkl. Verpflegung sowie technische und logistische Einheiten stehen bereit, um in Notsituationen Menschen zu helfen und rechtzeitig weitere Gefahren abzuwehren.

Wir sind da – weil wir gebraucht werden.

Das DRK ist Teil der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. In der Regel wird es dabei im Auftrag der zuständigen Katastrophenschutzbehörde des Landkreises tätig. Für die Dauer eines solchen Einsatzes untersteht das DRK unter eigener Führung den staatlichen Strukturen.

Katastrophenschutz beim DRK im Landkreis Nienburg/Weser

Personal und Material der Bereitschaften

bilden den Einsatzzug Sanität und Betreuung. Dieser ist schnell einsatzbar und kann flexibel Sanitäts- oder Betreuungsaufgaben wahrnehmen und dabei bis zu 30 verletzten Personen oder bis zu 500 betroffenen unverletzten Personen helfen.

Mehr über die Aktivitäten der Bereitschaft findest Du hier

Kontakt

Kreisbereitschaftsleiter:

Stephan Brandt
E-Mail: kreisbereitschaftsleitung@drk-nienburg.de

Katastrophenschutz-Beauftragter:

Thomas Bartsch
E-Mail: kats@drk-nienburg.de

Zugführer Einsatzzug:

Christian Müller
E-Mail: zugfuehrer@drk-landesbergen.de

Stellvertretender Zugführer Einsatzzug:

Oliver Böhm
E-Mail: o.w.boehm@gmx.de

Was ist eine Katastrophe?

„Ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden.“